Der Gesetzgeber in China erlaubt das Fahren von Motorrädern und LKWs bis zum sechzigsten Lebensjahr, das Fahren von Autos bis zum siebzigsten. Es handelt sich hierbei um ein nationales Gesetz von dem auch einheimische Chinesen betroffen sind. Im Regelfall stellen Verkehrsbehörden den temporären chinesischen Führerschein für Fahrer über dieser Altersgrenze nicht aus. Es werden allerdings Ausnahmen auf spezielle Anträge hin gemacht – die Bewilligung dieser Anträge obliegt der jeweilige Verkehrsbehörde an der Einreisegrenze. Bitte kontaktiert uns für weitere Informationen. Die Chancen stehen gut, dass wir einen erfolgreichen Antrag für die Ausstellung des temporären chinesischen Führerscheins für Fahrer über 60/70 Jahren vor der Einreise stellen können.